GeoVision Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: November 2025
A. Gegenstand und Geltungsbereich
1. Vereinbarung
Diese Vereinbarung (Vereinbarung), zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den technischen Spezifikationen der Software und Dienste (Spezifikationen), den Bedingungen für die angemessene Nutzung unserer Software und Dienste (Acceptable Use Policy) und der Bestellung (zusammen die MSA), vereinbart zwischen der GeoVision AG, einem in der Schweiz eingetragenen Unternehmen mit Sitz c/o Bovadis Partner Treuhand AG, Herrenacker 15, 8200 Schaffhausen, Schweiz (GeoVision, wir, uns oder unser), und der in der Bestellung angegebenen vertragsschliessenden Person oder Einheit (Sie oder Ihr) (zusammen die Parteien), regelt die Bereitstellung von Software und Diensten für Sie gemäss der Bestellung.
Diese MSA ist so konzipiert, dass sie dem geltenden EU- und Schweizer Recht entspricht, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die DSGVO (EU) und das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG).
2. Definitionen
Grossgeschriebene Begriffe, die in dieser MSA verwendet werden, haben die Bedeutung, die ihnen in Abschnitt H oder an anderer Stelle in dieser Vereinbarung zugewiesen wurde.
3. Vertragsschluss
Wir sind erst dann verpflichtet, Ihnen die Software oder die Dienste bereitzustellen, wenn wir Ihre Bestellung für diese Software oder Dienste annehmen. Jede Bestellung ist nach unserer Annahme für die Parteien verbindlich. Wir können Ihre Bestellung ausdrücklich schriftlich, in elektronischer Form oder stillschweigend durch schlüssiges Handeln annehmen; dazu gehört auch der Beginn der Bereitstellung der Software und/oder Dienste, was als Annahme gilt.
4. Nicht im Leistungsumfang enthalten
Sofern nicht anders vereinbart, schliessen die Software und Dienste Folgendes stets aus:
(i) die Bereitstellung von Software oder Diensten, die Ihnen nicht von uns bereitgestellt werden (einschliesslich On-Premise-Software von Drittanbietern und externen Websites), selbst wenn sie mit der Software oder den Diensten interagieren oder von diesen aus zugänglich sind;
(ii) die Übertragung von Daten oder Software zum und vom Ausgang des Weitverkehrsnetzes (Wide Area Network) der von uns zur Erbringung der jeweiligen Software oder des Dienstes genutzten Rechenzentren; und
(iii) jegliche Hardware- oder Cloud-Umgebungen, die für die Nutzung der Software oder Dienste vorgesehen sind und deren Bereitstellung nicht ausdrücklich durch uns vereinbart wurde.
Sie sind dafür verantwortlich, auf eigene Kosten eine Internetverbindung und eine geeignete Netzwerkkonnektivität zur Nutzung der Software und Dienste sicherzustellen und aufrechtzuerhalten.
5. Rangfolge
Im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten gehen die folgenden Dokumente in der unten aufgeführten Reihenfolge vor:
(i) die Bestellung;
(ii) der AVV;
(iii) die Acceptable Use Policy; und
(iv) diese Vereinbarung.
Falls ein Dokument in mehreren Sprachen bereitgestellt wird, ist die englische Fassung massgebend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder zwingendes EU- oder Schweizer Verbraucherschutzrecht dies erfordert.
Hier ist die Übersetzung für den Abschnitt B. Bereitstellung von Software und Diensten:
B. Bereitstellung von Software und Diensten
1. Leistungsstandards
Wir unternehmen angemessene Anstrengungen, um die Software und die Dienste gemäss den in den Spezifikationen beschriebenen Merkmalen und Funktionalitäten bereitzustellen. Die Spezifikationen sind unter https://geovision.cloud/welcome-to-geovision/ verfügbar und können von Zeit zu Zeit gemäss Abschnitt B.9 aktualisiert werden.
2. Verfügbarkeit
Wir werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihnen die Software und die Dienste zur Verfügung zu stellen, vorbehaltlich betrieblicher Erfordernisse, einschliesslich Wartung, Updates und sicherheitsrelevanter Massnahmen. Soweit in den Spezifikationen, einer Bestellung oder anderweitig schriftlich Verfügbarkeitsgrade festgelegt sind, gehen diese Bestimmungen vor.
3. Software
Sofern nicht anders vereinbart, stellen wir Ihnen unsere Software zur Verfügung. Die spezifische Software, die wir Ihnen bereitstellen, ist in der jeweiligen Bestellung festgelegt.
4. Implementierungsdienste
Sofern und soweit dies ausdrücklich in einer Bestellung vereinbart wurde, werden wir unsere Software in Ihre IT-Infrastruktur implementieren (Implementierungsdienste). Der Umfang der Implementierungsdienste ist in der jeweiligen Bestellung definiert und unterliegt Ihren Mitwirkungspflichten gemäss Abschnitt C.12 und der Bestellung.
5. Datenspeicherung und Cloud-Dienste
Sofern und soweit dies ausdrücklich in einer Bestellung vereinbart wurde, stellen wir Ihnen Cloud-Hosting, Projektspeicherung und Umgebungszugriff bereit (Datenspeicher- und Cloud-Dienste). Der Umfang dieser Dienste ist in der jeweiligen Bestellung beschrieben.
Das Datenhosting kann innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz erfolgen, abhängig von der von Ihnen gewählten Hosting-Region und in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem Schweizer nDSG.
6. Anpassungen (Customization)
Sofern und soweit dies ausdrücklich in einer Bestellung vereinbart wurde, werden wir Anpassungen der Software für Sie vornehmen.
7. Wartungs- und Support-Dienste
Wir bieten Wartungs- und Support-Dienste an (Wartungs- und Support-Dienste), die Folgendes umfassen können:
E-Mail-Support;
Echtzeit-Unterstützung über unser Online-Chat-Fenster;
dediziertes Account-Management und Premium-Support-Stufen.
Der Umfang und das Niveau der Ihnen zur Verfügung stehenden Wartungs- und Support-Dienste sind in der jeweiligen Bestellung, den Spezifikationen und/oder anderen schriftlichen Vereinbarungen definiert.
8. Sicherheit
Wir unterhalten ein dem Branchenstandard entsprechendes Sicherheitsprogramm, das darauf ausgelegt ist, die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit Ihrer Inhalte vor Bedrohungen oder Gefahren zu schützen und unbefugten Zugriff auf Ihre Inhalte zu verhindern. Dieser Abschnitt legt unsere gesamte Verpflichtung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Inhalte, der Software und der Dienste fest, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (z. B. im AVV oder einer Bestellung). Unser Sicherheitsprogramm entspricht den geltenden EU- und Schweizer Datenschutzanforderungen.
9. Änderungen an der Software und den Diensten
Wir stellen unsere Software und Dienste in einer mandantenfähigen Umgebung bereit und behalten uns daher das Recht vor, Software und/oder Dienste zu aktualisieren, zu ändern oder einzustellen. Wir können die Software oder Dienste jederzeit ändern, ohne die Kernfunktionalität oder Sicherheitsmerkmale zu beeinträchtigen. Während einer aktiven Lizenzlaufzeit dürfen wir Funktionalitäten nur in den folgenden Fällen einschränken oder Komponenten der Software oder Dienste einstellen:
(i) aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen (EU- oder Schweizer Recht);
(ii) aufgrund von Updates, die von unseren Subunternehmern oder Infrastrukturanbietern auferlegt werden;
(iii) bei Beendigung oder Änderung einer Beziehung zu einem Anbieter von Software oder Diensten, die für die Erbringung der Software oder Dienste wesentlich sind;
(iv) bei mangelnder Kundenakzeptanz;
(v) bei erheblichen Sicherheitsrisiken.
Wir werden Sie über wesentliche Einschränkungen oder die Einstellung sowie das beabsichtigte Datum des Inkrafttretens mindestens 90 Tage im Voraus oder sobald dies vernünftigerweise möglich ist, informieren. Sie können die betroffene Software oder den betroffenen Dienst spätestens 30 Tage vor dem Datum der Änderung kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung oder Einstellung werden wir alle im Voraus bezahlten Beträge zeitanteilig (pro rata) für den Rest der Lizenzlaufzeit zurückerstatten. Wir unterhalten keine früheren Versionen der Software oder Dienste und gewähren keinen Zugriff darauf.
10. Überwachung der Nutzung
Ohne die Rechte gemäss Abschnitt D.1 einzuschränken, können wir oder unsere Subunternehmer die Nutzung der Software und Dienste durch die Nutzer für interne Zwecke überwachen, einschliesslich:
(i) zur Gewährleistung der Sicherheit und Dienstverfügbarkeit;
(ii) zur Sicherstellung der Einhaltung der MSA;
(iii) zur Erkennung, Verhinderung und Aussetzung einer Nutzung, die über die zulässige Nutzung hinausgeht (auch zu Abrechnungszwecken);
(iv) um Ihnen Nutzungsberichte bereitzustellen;
(v) um zusätzliche Produkte oder Dienste gemäss den geltenden EU- und Schweizer Rechtsvorschriften anzubieten.
Sie werden unsere Überwachung nicht blockieren oder beeinträchtigen; Sie dürfen jedoch Verschlüsselung oder Firewalls verwenden, um die Vertraulichkeit Ihrer Inhalte zu schützen. Wir können Nutzungsinformationen auch in aggregierter Form verwenden, um die Software und die Dienste oder andere Software und Dienste zu verbessern.
C. Nutzung unserer Software und Dienste
1. Nutzungsrechte
Wir gewähren Ihnen ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich begrenztes und widerrufliches Recht auf Zugriff und Nutzung (sowie die Gestattung des Zugriffs und der Nutzung durch Dritte) der Software, etwaiger Anpassungen (Customizations) und der Dienste für Ihre internen Geschäftszwecke als Endnutzer, vorbehaltlich der in der MSA und der jeweiligen von uns angenommenen Bestellung festgelegten Einschränkungen.
Soweit in der Bestellung ausdrücklich gestattet, dürfen Sie auch Dritten den Zugriff und die Nutzung der Software und der Dienste ausschliesslich zu dem Zweck gestatten, dass dieser Dritte eine Dienstleistung von Ihnen erhält.
In allen Fällen darf der Zugriff auf die Software und Dienste nur durch Nutzer (einschliesslich autorisierter Dritter) über Ihr Konto (Account) unter Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Zugangsdaten erfolgen.
2. Nutzung auf Ihre Anfrage oder durch autorisierte Dritte
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Anzahl der zulässigen Nutzer für eine Software oder einen Dienst auf Basis benannter Nutzer (Named-User).
Der Zugriff kann im Laufe der Zeit zwischen eindeutig identifizierten individuellen Nutzern neu zugewiesen werden, jedoch nicht so häufig, dass eine gemeinsame Nutzung durch mehrere Nutzer ermöglicht wird.
Falls ausdrücklich über eine Bestellung vereinbart, haben Sie das Recht, die Software und die Dienste als Unternehmen (Enterprise) ohne solche nutzerbasierten Einschränkungen zu nutzen.
3. Beschränkungen
Sie dürfen nicht (und dürfen Dritten nicht gestatten):
a) Software oder Dienste ganz oder teilweise in einer Weise zu kopieren oder zu nutzen, die nicht ausdrücklich unter den hierin gewährten Lizenzrechten gestattet ist;
b) die Software zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Software oder zugrunde liegende Algorithmen, Benutzeroberflächentechniken oder in der Software verkörperte Ideen abzuleiten;
c) Lizenzschlüssel zu manipulieren oder zu versuchen, diese zu umgehen oder zu deaktivieren (dies umfasst z. B. das Zurücksetzen der CPU-Zeit zur Verlängerung der Lizenzlaufzeit oder die Verwendung einer falschen Host-ID-Nummer oder zusätzlicher virtualisierter Kopien der Host-ID, um unbefugte Kopien eines Lizenzschlüssels zu ermöglichen);
d) Kopien der Software zu verbreiten, ausser wenn dies ausdrücklich gestattet ist, oder jemand anderem als den Nutzern (unter Verwendung der von Ihnen, von uns auf Ihre Anfrage oder von einem durch Sie autorisierten Dritten bereitgestellten Zugangsdaten) den Zugriff oder die Nutzung der Software oder Dienste zu ermöglichen (z. B. in einem Timesharing-, Service-Bureau- oder Application-Service-Provider-Modell);
e) die Software oder deren Ergebnisse zu verwenden, um ein Produkt zu entwickeln oder zu verbessern, das mit einem Produkt oder Dienst von GeoVision konkurriert;
f) Teile einer Software oder eines Dienstes zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
g) Benchmarking-Ergebnisse einer Software an Dritte weiterzugeben (unabhängig davon, ob die Ergebnisse mit unserer Unterstützung erzielt wurden);
h) die Vorteile oder Lasten dieser Lizenz ganz oder teilweise unterzulizenzieren, abzutreten oder zu übertragen (Novation); oder
i) zuzulassen, dass die Software Gegenstand einer Belastung, eines Pfandrechts oder einer Sicherungsübereignung wird.
Wenn der Lizenzschlüssel die Anzahl der Nutzer, die eine Software gleichzeitig nutzen können, oder die Anzahl der gleichzeitigen Clients begrenzt, müssen Sie sicherstellen, dass dieses Limit nicht überschritten wird (weder durch Plattform-Virtualisierung noch durch andere Mittel).
Wir können jederzeit unsere Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz unterlizensieren, abtreten, übertragen oder anderweitig damit verfahren, sofern Sie schriftlich darüber informiert wurden.
4. Kennzeichnungspflichten
Sie dürfen Urheberrechts-, Marken- und andere Hinweise, die auf der von uns gelieferten Software oder den Diensten erscheinen, nicht löschen oder in irgendeiner Weise verändern. Wenn Sie Sicherungs- oder Archivkopien einer Software oder eines Dienstes erstellen, müssen Sie alle Urheberrechts-, Marken- und sonstigen Hinweise reproduzieren, die auf der Originalkopie erscheinen.
5. Freie und Open-Source-Software (FOSS)
Die Software kann freie und Open-Source-Komponenten (FOSS-Komponenten) enthalten, die ihren jeweiligen Lizenzbedingungen (FOSS-Bedingungen) unterliegen. Wir werden Sie informieren:
(i) welche FOSS-Komponenten enthalten sind;
(ii) welche Urheberrechtshinweise und FOSS-Bedingungen diesbezüglich relevant sind (Bereitstellung über die Code-Repositories in GitHub); und
(iii) dass wir ausschliesslich permissive FOSS-Lizenzen verwenden (z. B. Apache 2.0), die keinen Copyleft-Effekt auslösen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Soweit wir FOSS-Komponenten gemäss diesem Abschnitt verwenden, stellen wir sicher, dass die Verwendung der FOSS-Komponenten die Spezifikationen für die Software und/oder Dienste nicht einschränkt.
Im Falle eines Konflikts zwischen den FOSS-Bedingungen und dieser MSA gelten die FOSS-Bedingungen anstelle der Bestimmungen dieser MSA. Soweit die für eine FOSS-Komponente geltenden FOSS-Bedingungen Beschränkungen in dieser MSA untersagen, finden solche Beschränkungen auf die betroffene FOSS-Komponente keine Anwendung.
6. Lebenskritische Anwendungen (Life Critical Applications)
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die alleinige Verantwortung tragen, wenn Sie eine Software oder die Dienste in einer Anwendung nutzen, bei der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass ein Ausfall des Systems, welches die Software oder die Dienste nutzt, oder Ergebnisse aus der Nutzung der Software oder Dienste zu Personenschäden oder zum Tod führen (lebenskritische Anwendung).
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser MSA erkennen Sie an, dass wir Ihnen gegenüber keinerlei Haftung in Bezug auf Ihre Nutzung der Software oder der Dienste in einer solchen lebenskritischen Anwendung übernehmen.
7. Zugriff durch Dritte; Verantwortung für Nutzer
Mitarbeiter Ihrer Auftragnehmer, die Arbeiten für Sie ausführen und einen nachweisbaren Bedarf zur Nutzung der Dienste, der Software und unserer vertraulichen Informationen haben, dürfen auf die Dienste, die Software und unsere vertraulichen Informationen ausschliesslich zugunsten Ihrer internen Zwecke zugreifen und diese nutzen. Ein solcher Zugriff und eine solche Nutzung unterliegen den Bestimmungen dieser MSA. Sie und Ihre Auftragnehmer dürfen unter keinen Umständen Software, Dienste oder vertrauliche Informationen gegenüber unseren Wettbewerbern offenlegen oder diesen die Nutzung gestatten. Sie erklären sich damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die unter Ihrem Konto erfolgen, sowie für jede Nutzung der Software, der Dienste und unserer vertraulichen Informationen durch Nutzer, Ihre Mitarbeiter oder Dritte, denen Sie den Zugriff ermöglichen; Sie haften für eine solche Nutzung wie für eigene Handlungen und Unterlassungen. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden oder ein Verstoss durch unsere Verletzung der MSA verursacht wurde. Sie stellen sicher, dass alle Nutzer, Ihre Mitarbeiter und alle Dritten, denen Sie den Zugriff ermöglichen, Ihre gesetzlichen und/oder vertraglichen Pflichten aus dieser MSA einhalten. Sollten Sie von einem Verstoss gegen Ihre Pflichten aus der MSA erfahren, werden Sie den Zugriff der betreffenden Person unverzüglich beenden. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Nutzer, die Erklärungen, Mitteilungen oder Bestellungen an uns übermitteln, in Ihrem Namen handeln und die rechtliche Befugnis haben, Sie zu binden.
8. Zugangsdaten
Sie werden:
(i) Zugangsdaten und Sicherheits-Token sorgfältig aufbewahren und vor unbefugtem Zugriff schützen;
(ii) auf die Software und die Dienste auf keinem anderen Weg als über Ihr Konto oder andere von uns gestattete Mittel zugreifen;
(iii) die Authentifizierung oder Sicherheit Ihres Kontos, der Plattform oder eines mit der Plattform verbundenen Hosts, Netzwerks oder Kontos nicht umgehen oder offenlegen;
(iv) keine falsche Identität oder Zugangsdaten einer anderen Person verwenden, um Zugriff auf die Software und die Dienste zu erhalten; und
(v) sicherstellen, dass Zugangsdaten nur von der Person verwendet werden, der sie zugewiesen wurden.
Wir können Zugangsdaten ändern, wenn wir nach unserem angemessenen Ermessen feststellen, dass eine Änderung erforderlich ist.
9. Pflichten bei der Nutzung der Software und Dienste
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Nutzung der Dienste jederzeit allen geltenden Gesetzen entspricht. Sie werden:
(i) auf eigene Kosten alle Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen von Anbietern von Software und Diensten einholen, die von Ihnen in Verbindung mit den Diensten und der Software verwendet werden und die für uns und unsere Subunternehmer erforderlich sind, um die Dienste und die Software bereitzustellen; und
(ii) die von uns bereitgestellte Software stets auf dem neuesten Stand halten, indem Sie Updates und Patches installieren, sobald diese verfügbar sind. Sie bleiben für die Sicherheit Ihrer Systeme sowie der Hardware und Software vor Ort (On-Premises) verantwortlich.
10. Pflichten bei der Nutzung von Drittanbieter-Anwendungen
Wenn Sie unsere Dienste und/oder Software nutzen, um auf eine Anwendung zuzugreifen, die Sie entwickelt haben oder die Ihnen von einem Dritten bereitgestellt wird (Drittanbieter-Anwendung), erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass:
(i) jegliches Vertragsverhältnis hinsichtlich der Nutzung einer Drittanbieter-Anwendung und damit verbundener Dienste oder Produkte ausschliesslich zwischen Ihnen und dem Anbieter der Drittanbieter-Anwendung besteht;
(ii) wir nicht verpflichtet sind, die Drittanbieter-Anwendung zu testen, zu validieren oder anderweitig zu prüfen;
(iii) wir keinerlei Verpflichtung oder Verantwortung in Bezug auf die Nutzung der Drittanbieter-Anwendung, deren Support oder andere damit verbundene Dienste oder Produkte übernehmen, unabhängig davon, ob diese von uns als „zertifiziert“ oder anderweitig bezeichnet werden; und
(iv) die Nutzung einer Drittanbieter-Anwendung es dem Anbieter dieser Anwendung ermöglichen kann, Ihre Inhalte und Daten über die Nutzung der Drittanbieter-Anwendung durch einen Nutzer zu sammeln und zu verwenden und/oder Kopien Ihrer Inhalte und Nutzungsdaten an Dritte zu übertragen.
Wir sind nicht verantwortlich für Folgen, die sich aus dem Zugriff auf Ihre Inhalte oder die Daten Ihrer Nutzer durch eine Drittanbieter-Anwendung ergeben.
11. Ihre Inhalte
Sie sind verantwortlich für die Entwicklung, den Inhalt, die Verwaltung, die Nutzung und die Qualität Ihrer Inhalte sowie für die Art und Weise, wie Sie Ihre Inhalte erwerben und teilen. Dies beinhaltet:
a) Massnahmen zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen oder anderweitig angemessenen Sicherheit und des Schutzes, einschliesslich Sicherung und Archivierung Ihrer Inhalte, sofern wir solchen Massnahmen nicht ausdrücklich zugestimmt haben (z. B. als Teil unserer Sicherheitszusagen in Abschnitt B.8);
b) jegliche Aufbewahrungs- oder Archivierungspflichten, die sich aus geltendem Recht oder Unternehmensrichtlinien ergeben; und
c) die Sicherstellung, dass Ihre Inhalte von uns, unseren Subunternehmern und Geschäftspartnern wie im Rahmen der MSA gestattet verwendet werden können, ohne Gesetze oder Rechte Dritter zu verletzen. Sie werden alle Mitteilungen und Ansprüche ordnungsgemäss bearbeiten, in denen behauptet wird, dass Ihre Inhalte Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzen. Wir werden Ihre Inhalte während der Lizenzlaufzeit nicht löschen, es sei denn, eine solche Löschung wird von einer Behörde verlangt, um die Haftung von GeoVision oder Dritten zu vermeiden oder zu begrenzen oder um die Sicherheit unserer Systeme zu schützen.
12. Informationspflichten
Sie werden Informationen oder andere Materialien im Zusammenhang mit Ihren Inhalten zur Verfügung stellen, die wir vernünftigerweise anfordern, um die Einhaltung dieser MSA zu überprüfen. Wenn Sie von einem der folgenden tatsächlichen oder potenziellen Ereignisse erfahren, werden Sie uns unverzüglich angemessene Informationen und Unterstützung bei deren Entschärfung und Behebung zukommen lassen:
a) unbefugte Nutzung Ihres Kontos;
b) Verlust oder Diebstahl Ihrer Kontozugangsdaten;
c) Umstände oder Vorfälle, welche die Sicherheit der Software oder der Dienste beeinträchtigen; oder
d) Massnahmen von Behörden oder Gerichtsentscheidungen, die sich speziell auf Ihre Nutzung der Software oder der Dienste beziehen und diese beeinträchtigen könnten.
13. Mitwirkungspflichten
a) Allgemeine Mitwirkung
Sie werden jederzeit im angemessenen Umfang mit uns zusammenarbeiten, soweit dies für die Bereitstellung der Software und der Dienste erforderlich ist.
b) Systemanforderungen
Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Nutzung der Software und Dienste von der Erfüllung der in der Spezifikation festgelegten Systemanforderungen (falls vorhanden) abhängig ist. GeoVision kann diese von Zeit zu Zeit angemessen aktualisieren, z. B. wenn dies aus Sicherheitsgründen, gesetzlich oder zur Gewährleistung des ordnungsgemässen Funktionierens der Software und Dienste erforderlich ist.
c) Mitwirkungspflichten für Implementierungsdienste
Falls die Implementierung unserer Software in Ihre eigene IT-Infrastruktur (On-Premise-Lösung) ausdrücklich in einer Bestellung vereinbart wurde, erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass die Zuweisung eines dedizierten Servers durch Sie (oder, falls in einer Bestellung ausdrücklich vereinbart, durch uns in Ihrem Namen) für das Hosting bestimmter Teile der Software (Server) sowie die Gestattung des sicheren Fernzugriffs (Remote Access) für GeoVision, verbundene Unternehmen von GeoVision und deren Lizenzgeber auf den Server Voraussetzungen für die Bereitstellung der Dienste und der Software sind. Sie werden:
aa) uns, unseren verbundenen Unternehmen, Geschäftspartnern und Subunternehmern alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen sichern und bereitstellen, die für den Zugriff auf und die Nutzung des Servers, Ihrer Inhalte und Ressourcen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Ihre Computer- und Kommunikationsnetze, Personal, Arbeitsbereich, Ausrüstung und Einrichtungen) erforderlich sind, und die Zusammenarbeit und Leistung Ihrer Mitarbeiter und Auftragnehmer sicherstellen, damit wir alle Daten und Informationen empfangen und generieren sowie alle Aktivitäten ausführen können, die für die Bereitstellung der Software und Dienste gemäss der MSA erforderlich sind;
bb) für die Einhaltung der MSA durch Ihre Nutzer verantwortlich bleiben;
cc) angemessene Anstrengungen unternehmen, um unbefugten Zugriff auf die Software und die Dienste oder deren unbefugte Nutzung zu verhindern, und uns unverzüglich über jeden derartigen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung informieren;
dd) die Software und die Dienste nur in Übereinstimmung mit der MSA und den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften nutzen;
ee) im Verhältnis zwischen den Parteien für Ihre Anwendungen verantwortlich bleiben und alle von uns bereitgestellten technischen Anforderungen einhalten, um die Integration und Interoperabilität Ihrer Anwendungen mit der Software und den Diensten zu ermöglichen und eine Nichtbeeinträchtigung sicherzustellen;
ff) den Server regelmässig mit Betriebssystem-Patches und branchenüblichen Antiviren-Tools aktualisieren;
gg) dafür verantwortlich bleiben, dass das vom Server gehostete Netzwerk über Intrusion-Detection- und Intrusion-Protection-Lösungen verfügt;
hh) angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihren Server vor Hackern, Eindringlingen oder jedem anderen unbefugten Zugriff zu schützen, einschliesslich der Anwendung einer Sicherheitsrichtlinie, die alle erforderlichen Infrastruktur-, Netzwerk- und Firewall-Einstellungen sowie Sicherheitskontrollen umfasst;
ii) angemessene Anstrengungen unternehmen, um uns unverzüglich über Sicherheitsverletzungen, Eindringlinge, Hacking und/oder Sicherheitsvorfälle in Ihrem Netzwerk oder auf Ihrem Server zu informieren; und
jj) verantwortlich bleiben für den Betrieb, die Sicherheit und die Wartung des Servers sowie seiner Anwendungen und der IT-Umgebung, in der sich der Server befindet und in der die Software und die Dienste bereitgestellt werden, sowie für den Schutz und die Sicherung Ihrer Systeme, Netzwerke, Anwendungen, Inhalte und Daten, einschliesslich Ihrer im Zusammenhang mit der Software und den Diensten verwendeten Inhalte.
d) Identity Service Provider
Sie können ein Identity-Provider-System nutzen, das Identitätsinformationen verwaltet und Authentifizierungsdienste in Ihrem Namen bereitstellt (Customer’s IDP), um auf die Software und die Dienste zuzugreifen. Wenn Sie sich dafür entscheiden:
(i) sind Sie allein verantwortlich und haftbar für die Richtlinien und die Leistung des Customer’s IDP und dessen Einhaltung geltender Gesetze sowie für die Implementierung ausreichender Informationssicherheitsmassnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff auf den Customer’s IDP;
(ii) erkennen Sie an, dass wir keine Kontrolle über den Customer’s IDP haben und nicht für diesen oder Ihre Nutzung desselben verantwortlich sind;
(iii) bleiben Sie allein dafür verantwortlich, den Zugriff von Personen zu widerrufen, die Nutzer sind oder waren und deren Zugriff auf die Dienste oder die Software gesperrt werden sollte;
(iv) verzichten Sie hiermit auf alle gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Ansprüche oder Rechtsbehelfe in Bezug auf das Vorstehende; und
(v) lehnen wir jegliche Haftung ab, die sich aus dem Customer’s IDP ergibt, dessen Implementierung Sie auf eigenes Risiko wählen.
14. Beschränkte Haftung / Vertrauen auf Ergebnisse
Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Ergebnisse jeglicher Datenverarbeitung durch die Nutzung der Software und der Dienste außerhalb unserer Kontrolle liegen. Sie sind für die Nutzung und Interpretation der Ergebnisse aus einer solchen Verarbeitung sowie für jegliches Vertrauen auf diese Ergebnisse verantwortlich.
D. Eigentumsrechte
1. Rechte an Ihren Inhalten
Wir erwerben keine Rechte, Titel oder Anteile an Ihren Inhalten, außer den im Rahmen des MSA (Rahmenvertrag) gewährten Rechten. In jedem Fall haben wir, unsere Geschäftspartner und Subunternehmer jedoch das Recht, Ihre Inhalte zu nutzen, sofern und soweit dies für den Zweck der Bereitstellung der Software und der Dienste für Sie erforderlich ist.
2. Rechte an der Software und den Diensten
Wir, unsere Geschäftspartner und Lizenzgeber sind Inhaber aller Rechte an der Software und den Diensten. Alle geistigen Eigentumsrechte an oder in Bezug auf das Vorgenannte verbleiben vollständig bei uns, unseren Geschäftspartnern und/oder Lizenzgebern. Ihre einzigen Rechte an der Software und den Diensten sind die ausdrücklich in diesem MSA und einem Auftrag (Order) gewährten Rechte; alle anderen Rechte sind uns vorbehalten. Unsere Lizenzgeber sind Drittbegünstigte dieses Vertrages und können daher die in diesem MSA festgelegten Lizenzbeschränkungen und Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf ihre geistigen Eigentumsrechte und geschützten Informationen Ihnen gegenüber durchsetzen. Wir und unsere Geschäftspartner und/oder Lizenzgeber sind Inhaber aller Rechte, Titel und Anteile an der Software und den Diensten, einschließlich jeglichen Know-hows sowie jeglicher Teile und Verbesserungen davon.
Continuing with the professional legal tone, here is the translation for the sections on Feedback, Fees, and Taxes.
3. Feedback
Sie gewähren uns eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, unbeschränkte, übertragbare, unterlizenzierbare, voll bezahlte und lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung aller von Ihnen oder in Ihrem Namen bereitgestellten Vorschläge, Empfehlungen, Funktionsanfragen oder sonstigen Rückmeldungen im Zusammenhang mit der Software und/oder den Diensten.
E. Gebühren, Zahlungsbedingungen und Steuern
1. Allgemeines
Sie erklären sich bereit, alle im Auftrag (Order) festgelegten anfallenden Gebühren zu zahlen, sowie für jede Nutzung, die über die vereinbarte Nutzung oder Berechtigung hinausgeht, die Gebühren zum jeweils aktuellen Preis. Änderungen unserer Gebühren gelten erst ab Beginn eines verlängerten Lizenzzeitraums. Sofern im jeweiligen Auftrag nicht anders angegeben, sind Gebühren mit Erhalt der Rechnung fällig und für uns kostenfrei sowie ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum über eine der von uns unterstützten Zahlungsmethoden zu zahlen. Jede überfällige Zahlung wird mit dem niedrigeren der folgenden Sätze verzinst:
(i) einem Zinssatz von 2 % pro Monat oder;
(ii) dem höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz.
2. Steuern
Alle Preise und Zahlungen im Zusammenhang mit der Software und den Diensten verstehen sich zuzüglich aller anfallenden Steuern, Zölle und Einfuhrabgaben, Abgaben und Gebühren jeglicher Art. Alle derartigen Steuern, Zölle und Einfuhrabgaben, Abgaben und Gebühren, die uns auferlegt oder von uns gezahlt werden, sind von Ihnen zu tragen oder zu erstatten. Sie haben alle Stempelsteuern oder ähnliche Verkehrssteuern zu zahlen, die auf die im Rahmen des MSA erbrachten Leistungen erhoben werden, und haben uns alle von uns gezahlten Stempelsteuern oder ähnlichen Verkehrssteuern zu erstatten. Alle an uns zu zahlenden Beträge verstehen sich netto nach Abzug aller anfallenden Steuern, Zölle und Abgaben, die auf von Ihnen an uns geleistete Zahlungen erhoben oder einbehalten werden könnten. Sollten solche Steuern, Zölle oder Abgaben von Ihnen auf an uns fällige Zahlungen erhoben oder einbehalten werden, haben Sie die Nettozahlungen an uns um den Betrag zu erhöhen (Gross-up), der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass wir einen Nettobetrag in Höhe des im Auftrag festgelegten vollen Betrags erhalten. In jedem Fall sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich den offiziellen Steuerbeleg zukommen zu lassen, der die Steuerzahlung in unserem Namen bestätigt.
Here is the translation for the section on Limited Warranty. As is standard in German legal documents, the „Limitations“ section is often kept in all caps if the original was, though German legal clarity sometimes prefers bolding for readability.
F. Beschränkte Gewährleistung
1. Beschränkte Gewährleistungen
Wir gewährleisten, dass die Software und die Dienste wie in Abschnitt B.1 dargelegt bereitgestellt werden. Sollten die Software und/oder die Dienste die hierin gewährleistete Leistung nicht erbringen, sind, soweit nach geltendem Recht zulässig, unsere einzige Verpflichtung und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf:
(i) angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die nicht vertragsgemäße Software und/oder die Dienste so wiederherzustellen, dass sie der Gewährleistung entsprechen, oder
(ii) falls eine solche Wiederherstellung wirtschaftlich nicht zumutbar wäre, die nicht vertragsgemäße Software und/oder den Dienst zu kündigen und alle im Voraus bezahlten Beträge für diese Software und/oder diesen Dienst anteilig (pro rata) für die verbleibende Lizenzlaufzeit zu erstatten.
2. BESCHRÄNKUNGEN
AUSSER FÜR DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN (BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNGEN) WERDEN DIE SOFTWARE UND DIE DIENSTE AUF EINER „WIE BESEHEN“ (AS IS) UND „WIE VERFÜGBAR“ (AS AVAILABLE) BASIS BEREITGESTELLT, OHNE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART ODER NATUR, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. IM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG SCHLIESSEN WIR, UNSERE AUFTRAGNEHMER, DIE MIT GEOVISION VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND GESCHÄFTSPARTNER SOWIE DEREN JEWEILIGE LIZENZGEBER AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES RECHTSTITELS ODER SOLCHE, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSGANG, DER NUTZUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN, AUS. OHNE DAS VORSTEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, GEWÄHRLEISTEN WIR NICHT, DASS DIE SOFTWARE UND/ODER DIE DIENSTE AUSFALLSICHER, FEHLERTOLERANT, UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER FREI VON SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN SIND ODER DASS INHALTE, EINSCHLIESSLICH IHRER INHALTE ODER SOFTWARE VON DRITTANBIETERN, SICHER SIND ODER NICHT ANDERWEITIG VERLOREN GEHEN ODER BESCHÄDIGT WERDEN. DIESER ABSCHNITT GILT NICHT, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT IST.
3. Freistellung durch uns
a) Verletzung von geistigem Eigentum
Wenn ein Dritter Ansprüche gegen Sie geltend macht, dass die Nutzung der Software und/oder der Dienste durch Sie – jeweils in Übereinstimmung mit diesem MSA – das Patent oder Urheberrecht dieses Dritten verletzt, werden wir Sie gegen einen solchen Anspruch verteidigen oder nach unserer Wahl beilegen und Beträge (einschließlich Kosten) zahlen, die von einem zuständigen Gericht rechtskräftig gegen Sie verhängt oder in einem von uns genehmigten Vergleich enthalten sind.
b) Bedingungen
Unsere Verpflichtungen, Sie in Bezug auf einen bestimmten Anspruch zu verteidigen und freizustellen, unterliegen den folgenden Bedingungen (Bedingungen):
aa) Sie müssen uns unverzüglich schriftlich über den Anspruch benachrichtigen;
bb) Sie müssen die spezifische(n) Software(n) und/oder den/die Dienst(e) identifizieren, die Gegenstand des Anspruchs sind;
cc) Sie übertragen uns die alleinige Kontrolle und Befugnis über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs und arbeiten in angemessenem Umfang mit uns zusammen und stellen uns alle erforderlichen und relevanten Informationen zur Verfügung, die Ihnen in diesem Zusammenhang vernünftigerweise zur Verfügung stehen.
Ihr Versäumnis, diese Bedingungen einzuhalten, entbindet uns von unseren Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 3, sofern und soweit uns durch ein solches Versäumnis ein wesentlicher Nachteil entsteht.
c) Proaktive Maßnahmen
Wenn eine Software oder ein Dienst Gegenstand eines Anspruchs ist oder wir glauben, dass dies wahrscheinlich der Fall sein wird, für den wir verpflichtet wären, Sie zu verteidigen und freizustellen, werden wir alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung dieses MSA sicherzustellen, indem wir nach unserem Ermessen:
aa) für Sie (ohne Kosten für Sie) das Recht erwirken, die Software und den Dienst wie in diesem MSA gestattet weiter zu nutzen;
bb) die Software und/oder den Dienst ersetzen oder modifizieren, um das Verletzungsproblem zu vermeiden, sofern kein wesentlicher Funktionsverlust eintritt und die ersetzte oder modifizierte Software und/oder die Dienste die vereinbarte Nutzbarkeit der Software und/oder der Dienste für Sie nicht oder nur unwesentlich einschränken; oder
cc) falls wir vernünftigerweise zum Schluss kommen, dass keine der oben genannten Maßnahmen durchführbar ist, die Vereinbarung für die jeweilige Software und/oder die Dienste kündigen und Ihnen eine anteilige (pro rata) Rückerstattung der von Ihnen im Voraus bezahlten Beträge für die Nutzung der betroffenen Software und/oder Dienste gewähren, woraufhin Sie die Nutzung der betroffenen Software und/oder Dienste unverzüglich einzustellen haben.
d) Ausschlüsse
Wir sind nicht verpflichtet, Sie in Bezug auf Ansprüche zu verteidigen oder freizustellen, die auf Folgendem beruhen oder darauf zurückzuführen sind:
aa) Änderungen an der Software oder den Diensten, die von jemand anderem als uns oder in unserem Namen vorgenommen wurden;
bb) die Kombination, der Betrieb oder die Nutzung der Software oder der Dienste mit anderen Produkten, Prozessen, Geräten, Vorrichtungen, Software, Systemen, Daten oder Materialien, die nicht von uns geliefert oder in den Spezifikationen oder der relevanten Dokumentation als für die Nutzung der Software und/oder der Dienste erforderlich angegeben wurden;
cc) unsere Einhaltung von Entwürfen, Plänen oder Spezifikationen, die von Ihnen oder in Ihrem Namen bereitgestellt wurden;
dd) Ihre fortgesetzte Beteiligung an verletzenden Aktivitäten, nachdem Sie über die Verletzung benachrichtigt wurden;
ee) Ihr Versäumnis, die aktuellste Version der Software und/oder der Dienste oder eine von uns zur Verfügung gestellte Fehlerkorrektur oder einen Patch zu verwenden;
ff) Ihre Nutzung der Software und/oder der Dienste in einer Weise, die durch dieses MSA nicht gestattet ist;
gg) jede Nutzung der Software und/oder der Dienste nach unserer Aufforderung an Sie, eine solche Nutzung einzustellen.
e) Einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf
Soweit nach geltendem Recht zulässig, stellt dieser Abschnitt F.3 den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf dar, der Ihnen gegen uns wegen der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten im Rahmen dieses MSA zur Verfügung steht.
4. Freistellung durch Sie
Sie werden uns, unsere verbundenen Unternehmen, unsere Lieferanten und Subunternehmer sowie deren jeweilige Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren und Vertreter nach unserer Wahl von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freistellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben:
(i) Ihren Inhalten;
(ii) jeder Verletzung oder jedem Verstoß gegen Gesetze oder Rechte Dritter durch Ihre Nutzung der Software oder der Dienste;
(iii) jeder Verletzung des MSA durch Sie;
(iv) dem Betrieb, der Kombination oder der Nutzung der Software oder der Dienste in Verbindung mit Ihren Inhalten und/oder in Verbindung mit Software, Materialien oder Diensten Dritter;
(v) einer Anpassung oder Konfiguration der Software oder der Dienste durch Sie oder einen Dritten, dem Sie den Zugang zur Software oder zu den Diensten ermöglichen oder gestatten, einschließlich der Nutzer;
(vi) unserer Einhaltung von Entwürfen, Plänen oder Spezifikationen, die uns von Ihnen oder in Ihrem Namen zur Verfügung gestellt wurden;
(vii) unrichtigen Angaben in Informationen oder Materialien, die Sie verwenden oder uns zur Verwendung gegenüber Dritten zur Verfügung stellen;
(viii) jeglichen Ansprüchen eines Nutzers oder eines Dritten, dem Sie den Zugang zur Software oder zum Dienst ermöglichen oder gestatten;
(ix) der Nutzung Ihrer Marken, Bezeichnungen und Logos gemäß Ihrer Autorisierung;
(x) Ihrer Nutzung unserer Marken, Bezeichnungen und Logos unter Verletzung der Ihnen erteilten Autorisierung; und
(xi) der Nutzung einer Software oder eines Dienstes für den Betrieb von oder innerhalb einer lebenskritischen Anwendung (Life Critical Application), wenn das Funktionieren einer lebenskritischen Anwendung vom ordnungsgemäßen Funktionieren einer Software oder eines Dienstes abhängt oder eine Software oder ein Dienst das Versagen einer lebenskritischen Anwendung verursacht hat. Abschnitt F.3.b)aa) gilt entsprechend (mutatis mutandis).
5. Haftungsbeschränkung
a) Beschränkung
Mit Ausnahme unserer Verpflichtung gemäß Abschnitt F.3 übersteigt unsere gesamte Haftung für alle Ansprüche, Schäden und Entschädigungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem MSA ergeben, ungeachtet der Form der Klage, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, insgesamt nicht die Gebühren, die Sie in den 12 Monaten vor dem Datum, an dem der Anspruch entstand, für die spezifische Software oder den Dienst, der den Anspruch begründet, an uns gezahlt haben. Alle von uns angegebenen Termine für die Lieferung der Software oder die Erbringung von Diensten sind nur als Richtwerte zu betrachten. Wir haften unter keinen Umständen für Verluste oder Schäden, die sich aus einer Lieferverzögerung über diese ungefähren Termine hinaus ergeben.
b) Haftungsausschluss
In keinem Fall haften wir für Beträge aus Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, vertraglichen Ansprüchen Dritter gegen Sie, Sachschäden, Verlust oder Beschädigung Ihrer Inhalte oder anderer Daten, Nutzungsausfall, Zinsverlust, Einkommens-, Gewinn- oder Ersparnisausfall, Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Neuerstellung von Daten oder für indirekte, beiläufig entstandene, Folgeschäden, exemplarischen Schadensersatz, Strafschadensersatz oder besondere Schäden, selbst wenn wir vorab auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden; alle derartigen Schäden werden ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Befristung von Ansprüchen
Ansprüche gegen uns müssen spätestens 12 Monate nach dem Ereignis, das den jeweiligen Anspruch begründet hat, geltend gemacht werden. Danach sind alle aus diesem Ereignis resultierenden Ansprüche gegen uns ausgeschlossen.
d) Umfang der Beschränkungen und Ausschlüsse
Die Beschränkung und der Ausschluss in diesem Abschnitt F.5 gelten nicht:
(i) soweit die Haftung nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann; in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
(ii) im Falle von Körperverletzung oder Tod, die durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden;
(iii) bei Verletzung der Verpflichtungen gemäß Artikel 197 ff. des Schweizer Obligationenrechts oder der relevanten EU-Verbraucherschutzgesetzgebung für Waren und Dienstleistungen; oder
(iv) in Fällen von Arglist oder arglistiger Täuschung.
In Fällen von grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, der durch die Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte verhindert werden können.
e) Begünstigte
Alle Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertretern, Lieferanten, Subunternehmern und allen Personen, derer wir uns zur Erfüllung unserer Verpflichtungen bedienen.
6. Vorübergehende Sperrung
a) Unser Recht zur Sperrung
Wir können das Recht der Nutzer zur Nutzung einer Software oder eines Dienstes oder eines Teils davon mit sofortiger Wirkung aussetzen oder einschränken, wenn wir nach vernünftigem Ermessen feststellen, dass eine wesentliche Verletzung Ihrer Verpflichtungen vorliegt oder ein Sicherheitsvorfall oder eine Bedrohung für die Sicherheit unseres Systems im Zusammenhang mit Ihrem Zugriff auf oder Ihrer Nutzung der Software oder des Dienstes besteht; oder wenn eine solche Aussetzung oder Einschränkung durch Gesetze, eine Gerichtsentscheidung oder die Aufforderung einer Regierungsbehörde erforderlich ist.
b) Auswirkungen der vorübergehenden Sperrung
Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren bleibt unberührt. Wenn Sie die Ursache der Sperrung vernünftigerweise beheben können, werden wir Sie über die Maßnahmen informieren, die Sie ergreifen müssen, um die Dienste oder die Software wiederherzustellen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund für die Sperrung oder Einschränkung nicht mehr besteht. Unser Recht zur Kündigung gemäß Abschnitt F.7 sowie alle anderen uns zustehenden Rechte und Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
7. Kündigung
a) Ordentliche Kündigung
Die Lizenzlaufzeit und jede Verlängerung einer Lizenzlaufzeit werden im Auftrag (Order) festgelegt. Eine Software oder ein Dienst kann während der Lizenzlaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
b) Außerordentliche Kündigung
Jede Partei kann eine Software oder einen Dienst aus wichtigem Grund kündigen, falls eine wesentliche Vertragsverletzung der anderen Partei vorliegt und diese Verletzung nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt einer Mitteilung, welche die Verletzung präzisiert, behoben wird.
Es kann nur die von der wesentlichen Vertragsverletzung betroffene Software oder der betroffene Dienst gekündigt werden. Unbeschadet anderer uns zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe umfassen Ereignisse, die uns zur außerordentlichen Kündigung einer Software, eines Dienstes und/oder des MSA berechtigen, unter anderem:
(i) Handlungen oder Unterlassungen, die uns zu einer Sperrung gemäß Abschnitt F.6 berechtigen und über einen zusammenhängenden Zeitraum von 60 Tagen unbehoben bleiben;
(ii) unsere Verpflichtung zur Einhaltung von Gesetzen oder Aufforderungen einer Regierungsbehörde;
(iii) ein Kontrollwechsel (Change in Control) bei Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen, der nach unserer vernünftigen Meinung unsere Position, Rechte oder Interessen nachteilig beeinflusst; und
(iv) die Einstellung Ihres ordentlichen Geschäftsbetriebs, die Abtretung zu Gunsten von Gläubigern oder eine ähnliche Verfügung über Ihr Vermögen, oder wenn Sie Gegenstand eines Konkurs-, Reorganisations-, Liquidations-, Auflösungs- oder ähnlichen Verfahrens werden.
c) Rechtsfolgen der Kündigung
Bei Beendigung einer Software oder eines Dienstes aus beliebigem Grund haben Sie unter Vorbehalt von Abschnitt F.7.b) unverzüglich:
(i) die Nutzung der betroffenen Software oder des betroffenen Dienstes einzustellen; und
(ii) alle Software, Beispielcodes, Skripte, Bibliotheken, Software-Development-Kits, Technologien, Dokumentationen und andere geschützte Materialien oder Informationen, die Ihnen von uns oder in unserem Namen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der entsprechenden Software und Dienste zur Verfügung gestellt wurden, zurückzugeben oder auf unsere Anweisung hin zu zerstören oder zu löschen.
Die Kündigung des MSA gilt als Kündigung aller Softwareanwendungen und Dienste. Sofern im MSA nicht anders festgelegt, müssen Sie uns alle zum Zeitpunkt der Kündigung fälligen Gebühren zahlen; alle von Ihnen an uns gezahlten Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Sie gemäß Abschnitt F.7.b) erstatten wir einen angemessenen Teil der im Voraus bezahlten Beträge für die entsprechende Software oder den Dienst für die verbleibende Lizenzlaufzeit. Alle Bestimmungen des MSA, die ihrer Natur nach über eine Kündigung oder den Ablauf hinaus fortbestehen sollten, bleiben auch nach einer solchen Kündigung oder einem solchen Ablauf in vollem Umfang in Kraft.
d) Phase nach der Kündigung
Nach Beendigung einer Software oder eines Dienstes werden wir Ihre Inhalte, die mit dieser Software oder diesem Dienst verbunden sind, entfernen, sofern im MSA nichts anderes vorgesehen oder schriftlich vereinbart wurde. Auf Ihre Anfrage hin, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Kündigungsdatum erfolgt, werden wir Sie jedoch beim Übergang bestimmter Teile Ihrer Inhalte auf eine alternative Technologie in demselben Maße unterstützen, in dem wir solche Dienste allgemein für alle unsere Kunden bereitstellen. Sie erkennen an, dass einige Ihrer Inhalte von uns im Rahmen unserer Disaster-Recovery-Sicherung bis zur Löschung dieser Dateien gemäß unseren Richtlinien aufbewahrt werden können. Sofern und soweit die Software und/oder die Dienste eine entsprechende Funktionalität vorsehen, können Sie Ihre Inhalte jederzeit über diese Funktionalität exportieren.
8. Vertraulichkeit, erzwungene Offenlegung
a) Vertraulichkeitsverpflichtungen
Jede Partei behandelt vertrauliche Informationen, die von der anderen Partei oder ihren verbundenen Unternehmen offengelegt werden, vertraulich. Sie darf diese nur zur Durchführung des MSA oder wie anderweitig im Rahmen des MSA gestattet verwenden und diese vertraulichen Informationen niemandem gegenüber offenlegen, außer gegenüber jenen Nutzern, Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Geschäftspartnern und Beratern (sowie deren jeweiligen Mitarbeitern), die an angemessene Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind und die diese Informationen zur Durchführung des MSA benötigen oder denen die Nutzung dieser Informationen durch das MSA anderweitig gestattet ist.
b) Erzwungene Offenlegung
Wir werden vertrauliche Informationen und/oder Ihre Inhalte nicht gegenüber Dritten offenlegen, außer:
(i) auf Ihre Anweisung hin,
(ii) wie im MSA gestattet, oder
(iii) wie durch Gesetze oder behördliche Anordnungen vorgeschrieben.
Sollte ein Dritter (einschließlich Regierungsbehörden) mit der Bitte um Offenlegung vertraulicher Informationen oder Ihrer Inhalte an uns herantreten, werden wir diesen Dritten darauf verweisen, diese Daten direkt bei Ihnen anzufordern, und können Ihre Basis-Kontaktdaten mitteilen, sofern uns dies nicht durch Gesetze oder behördliche Anordnungen untersagt ist.
Falls wir gezwungen sind, vertrauliche Informationen oder Ihre Inhalte gegenüber einem Dritten offenzulegen, werden wir Sie unverzüglich benachrichtigen und eine Kopie der Anfrage zur Verfügung stellen, sofern uns dies nicht durch Gesetze oder behördliche Anordnungen untersagt ist. Wir können vertrauliche Informationen oder Ihre Inhalte darüber hinaus Dritten gegenüber offenlegen, um diesen potenzielle Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Dienste und/oder Software zu melden.
9. Exportkontrolle und Einhaltung von Sanktionen
a) Export- und Sanktionsgesetze
Sie erklären sich damit einverstanden, alle geltenden Sanktionen (einschließlich Embargos) sowie (Re-)Exportkontrollgesetze und -vorschriften einzuhalten, einschließlich (soweit anwendbar) derer der Schweiz, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika (zusammenfassend „Export- und Sanktionsgesetze“).
b) Ihre Verpflichtungen
Sie sind verpflichtet:
(i) den Zugriff auf Software und Dienste von jedem Standort aus zu verweigern und zu verhindern, der nach Export- und Sanktionsgesetzen verboten ist oder Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt;
(ii) Ihre Kunden und alle Nutzer kontinuierlich gegen geltende Sanktionslisten zu prüfen;
(iii) Personen oder Unternehmen, die auf einer dieser Listen aufgeführt sind, keinen Zugriff auf die Software oder Dienste zu gewähren; und
(iv) sicherzustellen, dass Ihre Inhalte nicht kontrollpflichtig sind (z. B. in der Schweiz, der EU oder den USA).
c) Recht zur Leistungsverweigerung
Wir sind nicht zur Leistung im Rahmen des MSA verpflichtet, wenn diese Leistung durch Hindernisse verhindert wird, die sich aus nationalen oder internationalen außenwirtschaftlichen oder zollrechtlichen Anforderungen, Embargos oder anderen Sanktionen ergeben. Sie erkennen ferner an, dass wir im Rahmen der für uns geltenden Export- und Sanktionsgesetze verpflichtet sein können, den Zugriff durch Sie und/oder Nutzer auf die Dienste einzuschränken oder auszusetzen.
10. Beschränkungen für kostenlose Dienste, Testversionen und Beta-Phasen
a) Bereitstellung von Diensten
Sofern wir Ihnen den kostenlosen Zugriff auf und die Nutzung von Software oder Diensten ermöglichen (solche Dienste und Software zusammenfassend „kostenlose Dienste“), gelten die Beschränkungen dieses Abschnitts F.10 zusätzlich zu allen weiteren Beschränkungen im MSA.
b) Änderung, Einschränkung, Aussetzung
Wir können jeden kostenlosen Dienst sowie Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung eines kostenlosen Dienstes nach eigenem Ermessen ändern, einschränken oder einstellen. Ihre Inhalte können nach einer angemessenen Nachfrist im Anschluss an den Ablauf oder die Einstellung des kostenlosen Dienstes gelöscht werden, es sei denn, eine spezifische Migration auf die entsprechende kostenpflichtige Software oder den entsprechenden Dienst ist verfügbar und vereinbart. Wir werden Sie über eine solche Nachfrist im Zusammenhang mit der Bereitstellung des kostenlosen Dienstes informieren.
c) Gewährleistung und Haftung
Soweit nicht durch geltendes Recht untersagt, werden kostenlose Dienste „wie besehen“ (as is) ohne Gewährleistung jeglicher Art und in der jeweils von uns von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellten aktuellen Version ohne Support- und Verfügbarkeitszusagen bereitgestellt. Wir sind nicht verpflichtet, Unterstützung nach Beendigung des Dienstes zu leisten.
G. Allgemeine Bestimmungen
1. Subunternehmer
Zur Unterstützung der Erbringung der Software und der Dienste können wir Personal und Ressourcen in verschiedenen Ländern einsetzen, einschließlich Subunternehmern.
2. Übertragungen und Abtretungen
Sie dürfen dieses MSA oder Ihre Lizenzrechte in keiner Weise (einschließlich Abtretung, kraft Gesetzes oder anderweitig) übertragen oder abtreten, es sei denn, Sie haben unsere vorherige schriftliche Zustimmung eingeholt. Jeder Versuch einer Übertragung oder Abtretung ohne eine solche Zustimmung ist unwirksam, nichtig und stellt eine wesentliche Verletzung dieses MSA dar.
3. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Sie können nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die von uns unbestritten, entscheidungsreif oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil bestätigt sind.
4. Verzichtserklärung
Eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs oder die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar. Sie verhindert oder schränkt auch die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht ein.
5. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung im Rahmen des MSA aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Embargos, Unruhen, Sabotage, IT-Systemangriffen Dritter (z. B. Hackerangriffe), Arbeitskräftemangel oder Arbeitskämpfe, Handlungen oder Unterlassungen ziviler oder militärischer Behörden, Krieg oder Terrorismus.
6. Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem MSA – einschließlich der Entstehung, Auslegung, Änderung, Verletzung oder Beendigung – werden gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
- Schiedsort: Zürich, Schweiz
- Sprache: Englisch
- Vorlage von Dokumenten: Beschränkt auf Dokumente, auf die sich jede Partei in ihren Schriftsätzen ausdrücklich stützt, sofern das Schiedsgericht nichts anderes entscheidet.
Nichts in diesem Abschnitt schränkt das Recht jeder Partei ein, jederzeit vor oder während des Schiedsverfahrens vor einem zuständigen Gericht innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz einstweilige oder sichernde Maßnahmen zu beantragen – einschließlich Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Status quo.
7. Anwendbares Recht
Das MSA unterliegt dem materiellen Recht der Schweiz und ist nach diesem auszulegen, ohne dass Kollisionsnormen Anwendung finden, die die Anwendung des Rechts einer anderen Gerichtsbarkeit erfordern würden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
8. Änderungen des MSA
Die am Tag eines Auftrags (Order) veröffentlichten Bedingungen des MSA gelten bis zum Ende der in diesem Auftrag vereinbarten Lizenzlaufzeit für die Software und die Dienste sowie für alle nachfolgend bestellten Softwareanwendungen und Dienste, die in einem Auftrag als zugehörig bezeichnet werden. Änderungen am MSA gelten erst ab dem Beginn eines verlängerten Abonnements, es sei denn, eine Änderung während einer laufenden Lizenzlaufzeit ist infolge einer Gesetzesänderung erforderlich oder in einem Auftrag ausdrücklich gestattet. Sollte eine Änderung während einer Lizenzlaufzeit wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Ihre Rechte, Pflichten oder die Nutzung der Software und/oder Dienste haben, können Sie die betroffene Software und/oder den Dienst innerhalb von 30 Tagen nach unserer Mitteilung kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung erstatten wir alle im Voraus bezahlten Beträge für die entsprechende Software und/oder den Dienst anteilig (pro rata) für die verbleibende Lizenzlaufzeit.
9. Benachrichtigungen
Wir können Ihnen Mitteilungen im Rahmen des MSA zukommen lassen durch:
(i) Veröffentlichung eines Hinweises in Ihrem Konto, oder
(ii) Senden einer Nachricht an die E-Mail-Adresse, die während des Bestellvorgangs angegeben wurde oder mit Ihrem Konto verknüpft ist.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihr Konto regelmäßig zu besuchen und Ihre E-Mail-Adresse auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder wenn der Empfang einer Mitteilung aufgrund technischer Probleme mit Geräten oder Diensten fehlschlägt, die unter Ihrer Kontrolle oder der Ihrer Subunternehmer stehen, gelten Mitteilungen 2 Tage nach dem Datum der Mitteilung als an Sie zugestellt. Mitteilungen an uns sind an support@geovision.cloud zu senden. Ungeachtet des Vorstehenden sind Mitteilungen über Ansprüche oder Mitteilungen bezüglich Streitigkeiten immer per Telefax oder Post an die im jeweiligen Auftrag angegebenen Kontaktadressen zu senden.
10. Datenschutz
Jede Partei hat alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten, die den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erfüllung des MSA regeln. Sofern wir als Ihr Auftragsverarbeiter tätig werden, findet unsere Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DPA) auf Ihre Nutzung der entsprechenden Software und/oder Dienste Anwendung.
11. Gültigkeit und Durchsetzbarkeit (Salvatorische Klausel)
Sollte eine Bestimmung des MSA für ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die ungültige Bestimmung gilt als so neu gefasst, dass sie die ursprüngliche Absicht der Parteien unter geltendem Recht so getreu wie möglich widerspiegelt.
12. Öffentlichkeitsarbeit
Außer bei gesetzlicher Verpflichtung darf keine Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unbillig verweigert werden darf, eine Pressemitteilung im Zusammenhang mit diesem MSA herausgeben. Die Parteien können die Bedingungen des MSA gegenüber bona fide Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatern offenlegen, vorausgesetzt, diese Berater sind an angemessene Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden.
13. Gesamte Vereinbarung
Das MSA stellt die vollständige und abschließende Erklärung der zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder zeitgleichen Vereinbarungen, Verständigungen oder Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich. Der Verweis auf ein Dokument, das auf ein anderes Dokument verweist, gilt auch als Einschluss dieses anderen Dokuments, sofern darin nichts anderes angegeben ist. Vorbehaltlich Abschnitt G.7 darf das MSA nur schriftlich geändert werden, unterzeichnet von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien, oder über einen Online-Mechanismus, sofern wir diesen ausdrücklich für diesen Zweck bereitstellen. Es gelten keine anderen Geschäftsbedingungen.
14. Unabhängige Vertragspartner
Für alle Zwecke gelten die Parteien als unabhängige Vertragspartner. Nichts im MSA enthaltene gilt als Begründung eines Joint Ventures, einer Partnerschaft, eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses oder eines sonstigen Vertretungsverhältnisses (Agency Relationship). Keine Partei ist befugt – und darf sich auch nicht als solche ausgeben –, die andere Partei vertraglich zu binden oder in deren Namen zu handeln.
15. Referenzen
Wir sind berechtigt, Ihren Namen und Ihr Logo zu verwenden und Sie als unseren Kunden zu bezeichnen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsere Website, Social-Media-Kanäle und Marketingmaterialien.
H. Definitionen
1. Konto (Account) bezeichnet ein oder mehrere webbasierte Konten, die einzeln oder kollektiv den Zugriff auf und die Nutzung von bestimmten auf der Plattform bereitgestellten Softwares und Diensten über eine von uns zugewiesene eindeutige URL (d. h. Webadresse) ermöglichen, einschließlich aller unter dem Konto eingerichteten Sub-Mandanten (Subtenants).
2. Verbundenes Unternehmen (Affiliate) bezeichnet eine Kapitalgesellschaft oder eine andere juristische Person, die direkt oder indirekt im Eigentum oder unter der Kontrolle einer der Parteien steht oder eine der Parteien besitzt oder kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, wobei „Kontrolle“ die direkte oder indirekte Befugnis bedeutet, die Leitung der Geschäfte und Richtlinien einer Gesellschaft oder eines anderen Rechtsträgers zu bestimmen oder zu veranlassen.
3. Anwendung (Application) bezeichnet Software, die auf der Plattform bereitgestellt wird und/oder über Plattform-APIs mit der Plattform interagiert.
4. Vertrauliche Informationen bezeichnet alle Informationen, die eine Partei (die offenlegende Partei) oder ihre verbundenen Unternehmen oder Vertreter der anderen Partei (die empfangende Partei) im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem MSA zur Verfügung stellen oder die der anderen Partei zur Kenntnis gelangen und die – bei der Offenlegung – als „Vertraulich“ gekennzeichnet sind oder aus Informationen bestehen, die aufgrund ihrer Natur oder ihres Kontextes ausreichen, um die empfangende Partei auf deren vertraulichen Charakter hinzuweisen. Darüber hinaus gelten alle Informationen und Materialien, die Sie im Zusammenhang mit dem MSA oder dem Erhalt der Software oder Dienste erhalten (einschließlich der Leistung und Verfügbarkeit), Informationen über Geschäftsstrategien, Know-how, Preise, Technologie, APIs, Produktpläne sowie Informationen über unsere Mitarbeiter und Lieferanten als unsere vertraulichen Informationen.
Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die:
(i) der Öffentlichkeit allgemein ohne Verletzung des MSA zugänglich sind;
(ii) der empfangenden Partei aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei zugänglich werden, sofern kein Grund zu der Annahme besteht, dass diese Quelle selbst an eine Vertraulichkeitspflicht gebunden ist;
(iii) sich bereits rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden;
(iv) unabhängig entwickelt wurden; oder
(v) von der offenlegenden Partei zur nicht-vertraulichen Nutzung freigegeben wurden.
5. Geistige Eigentumsrechte bezeichnet alle Patentrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Maskenschutzrechte und Markenrechte (einschließlich Dienstleistungsmarken und Handelsnamen) sowie alle Anmeldungen für diese Rechte in allen Ländern.
6. Anpassungen (Customizations) bezeichnet die Parametrisierung und Änderungen an der von GeoVision bereitgestellten Software, die darauf abzielen, Ihre Nutzung der Software zu ermöglichen und/oder zu verbessern, wie zwischen den Parteien mittels eines Auftrags vereinbart.
7. Lizenzlaufzeit (License Term) bezeichnet den Zeitraum, für den eine Software oder ein Dienst gemäß den Angaben im Auftrag vereinbart wurde.
8. Auftrag (Order) bezeichnet eine Bestellung per Dokument, elektronischem Formular oder Online-Instrument, das von GeoVision für die Bestellung von Software oder Diensten bereitgestellt wird.
9. Plattform bezeichnet eine von GeoVision entwickelte, proprietäre cloudbasierte Plattformlösung, auf der die Software und/oder die Dienste bereitgestellt werden.
10. Software bezeichnet die Softwareprodukte von GeoVision (z. B. GeoVision Desktop Service, Plugins, Webanwendung) gemäß Auftrag und Spezifikationen, einschließlich Beispielcode, Skripte, Bibliotheken, SDKs und Dokumentationen.
11. Dienste (Services) bezeichnet die Implementierungsdienste, Datenspeicherung und Cloud-Dienste, Anpassungen sowie Wartungs- und Supportdienste gemäß dem jeweiligen Auftrag.
12. Dritter (Third Party) bezeichnet jede natürliche oder juristische Person außer Ihnen oder uns. Dritter schließt Ihre verbundenen Unternehmen ein.
13. Nutzer (User) bezeichnet eine Person, die über Zugangsdaten zu Ihrem Konto verfügt (einschließlich Personen von Dritten) oder die anderweitig von Ihnen autorisiert ist, auf Ihr Konto zuzugreifen.
14. Ihre Inhalte (Your Content) bezeichnet alle Informationen, Programme, Anwendungen, Codes in jeglicher Form, Skripte oder Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung durch Sie oder einen Nutzer eingegeben, hochgeladen oder auf unserer Plattform gespeichert werden. Ihre Inhalte schließen die Software, die Dienste und die GeoVision-Plattform aus.